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Klage gegen Mazda-Wasserpumpe: 2 Klassen dezertifiziert

Aug 02, 2023Aug 02, 2023

Gepostet in Neuigkeiten

30. Januar 2023 – Eine Klage gegen Mazda-Wasserpumpen, die als landesweite Sammelklage begann, wurde schließlich nur in sieben Bundesstaaten zugelassen, aber der Richter hat die Zahl der Bundesstaaten inzwischen auf fünf gesenkt.

Der Sammelklage zufolge sollte der Mazda-Motor zwischen 150.000 und 300.000 Meilen halten und die Wasserpumpe sollte während der Nutzungsdauer des Motors nicht ausfallen.

Die Kläger machen jedoch geltend, dass Hunderttausende Mazda CX-9-Fahrzeuge der Baujahre 2008–2015 und Mazda6 der Baujahre 2009–2013 mit defekten Wasserpumpen ausgestattet seien, die zum Ausfall der Pumpen und MZI-Cyclone-Motoren führten.

Laut Richterin Josephine L. Staton kann sie zu diesem Zeitpunkt Klassen dezertifizieren, wenn die Ansprüche einen klassenweiten Beweis dafür erfordern, dass die Manifestation eines Mangels mehr als „eine entfernte Chance“ (Texas) oder „im Wesentlichen sicher“ (California Song) ist -Beverly).

Ein Sachverständiger der Kläger sagt, er habe bei den Mazda-Wasserpumpen einen Konstruktionsfehler festgestellt, der dazu führe, dass die Pumpen vorzeitig ausfallen, bevor die Nutzungsdauer der Motoren erreicht sei.

Während in der Mazda-Sammelklage behauptet wird, dass ein moderner Motor bis zu 300.000 Meilen halten sollte, sagt der Experte, dass die Cyclone-Motoren zwischen 120.000 und 150.000 Meilen halten sollten.

Der technische Experte sagte dem Richter, dass die angeblich defekten Mazda-Wasserpumpen aufgrund von Defekten leicht ausfallen könnten, der Experte räumt jedoch ein, dass seine Defekttheorie keine Rolle spielt bei der Ausfallrate der Wasserpumpen (der Ausfallrate).

Der Experte sagte außerdem aus, er habe keine Ahnung und habe nicht untersucht, ob die Wasserpumpen von Mazda häufiger ausfallen als Pumpen in anderen Fahrzeugen.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Kläger keine Beweise für die Ausfallraten der Mazda-Wasserpumpen vorgelegt hätten.

„Während der mündlichen Verhandlung bestätigte der Anwalt der Kläger, dass ihre Theorie des Falles darin besteht, dass die Ausfallrate der internen Wasserpumpen irrelevant sei und dass die Kläger keine Beweise für die Ausfallraten der Wasserpumpen bei den Fahrzeugen der Klasse vorlegen könnten.“ – Richter Staton

Andererseits sagte ein Mazda-Experte aus, dass weniger als 2 % der Mazda6-Wasserpumpen und weniger als 3 % der CX-9-Pumpen innerhalb der Garantien ausfallen. Darüber hinaus mussten „zwischen 2,45 % und 9,54 % der Besitzer von Fahrzeugen dieser Klasse für Wasserpumpen- oder Motorausfälle, unabhängig von der Ursache, aus eigener Tasche zahlen.“

Der Richter stellt fest, dass die Kläger argumentieren, dass Mazdas Experte falsch liegt, die Kläger jedoch keine alternativen Zahlen vorgelegt haben.

„Obwohl die Kläger die Beweise von Mazda hinsichtlich Ausfallraten und Garantieansprüchen für die Wasserpumpen der Sammelfahrzeuge bestreiten, haben die Kläger keine eigenen Beweise dafür vorgelegt, wie häufig die Wasserpumpen der Sammelfahrzeuge vorzeitig ausfallen oder wie häufig sich der Konstruktionsfehler manifestiert.“ in der Klasse Fahrzeuge.“ – Richter Staton

Nach Ansicht des Richters zeigen die Beweise, dass „die überwiegende Mehrheit der Wasserpumpen der Klassenfahrzeuge nicht vorzeitig ausfällt – dh bevor sie 120.000 bis 150.000 Meilen erreichen“.

Der Richter entschied, dass die Beweise den Schluss nahelegen, dass Wasserpumpenausfälle in den Mazda-Fahrzeugen „selten“ seien.

Die ursprünglich im Jahr 2019 eingereichte Klage gegen die Wasserpumpe von Mazda ist nun als Sammelklage für Kunden des Mazda CX-9 2008–2015 und des Mazda6 2009–2013 in diesen Bundesstaaten zertifiziert.

Die Klage gegen die Wasserpumpe von Mazda wurde beim US-Bezirksgericht für den Zentralbezirk von Kalifornien eingereicht – Sonneveldt et al. gegen Mazda Motor of America, Inc., et al.

Die Kläger werden vertreten durch Kiesel Law, Kessler Topaz Meltzer & Check, Robbins Geller Rudman & Dowd, The Miller Law Firm, Keil & Goodson und die Edwards Firm.

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Beispiel: „Schlechte Bremsen“, „Toyota-Rückruf“ usw.

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