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Klage gegen Mazda-Wasserpumpe abgewiesen

Aug 22, 2023Aug 22, 2023

Gepostet in Neuigkeiten

6. März 2023 – Eine Klage gegen eine Mazda-Wasserpumpe wurde abgewiesen, nachdem die Sammelklage zunächst auf sieben Bundesstaaten, dann auf fünf Bundesstaaten und nun auf null ausgedehnt wurde.

Die Sammelklage betrifft Fahrzeuge des Typs Mazda CX-9 2008–2015 und Mazda6 2009–2013, die angeblich mit defekten Wasserpumpen ausgestattet sind, die ausfallen.

Der Mazda-Sammelklage zufolge werden die internen Wasserpumpen durch mit den Pumpen verbundene Steuerketten angetrieben, die dann Kühlmittel durch die Motoren zirkulieren lassen.

Austretendes Kühlmittel gelangt angeblich in die Ölwanne und verbindet sich mit Motoröl, bevor es durch den Motor fließt. Dies führt angeblich zur Zerstörung der Mazda-Motoren und zu teuren Reparaturen.

Neben ausgefallenen Wasserpumpen machen die Kläger geltend, dass die Mazda-Motoren an Leistung verlieren, nicht mehr beschleunigen und schließlich völlig ausfallen.

Angeblich sind Mazda-Insassen und andere aufgrund der Schäden, die Defekte an der Wasserpumpe anrichten können, in Gefahr. Und die Kläger behaupten auch, dass die Reparatur oder der Austausch der MZI Cyclone-Motoren Tausende von Dollar kosten kann.

Der Richter wies zuvor Ansprüche aufgrund von Sachverständigengutachten der Kläger ab. Als Ingenieursexperte gab er zu, dass er nicht wisse, ob die Wasserpumpen von Mazda häufiger ausfielen als Wasserpumpen in anderen Fahrzeugen.

Und während in der Mazda-Sammelklage behauptet wird, dass ein moderner Motor bis zu 300.000 Meilen halten sollte, sagte der Sachverständige der Kläger aus, dass die Mazda-Motoren die Hälfte dieser Lebensdauer halten sollten, nämlich bis zu 150.000 Meilen.

Der Richter hatte außerdem entschieden, dass der Kläger keine Beweise für die Ausfallraten der Mazda-Wasserpumpen vorgelegt hatte.

Und obwohl die Kläger behaupteten, der Experte von Mazda habe sich geirrt, konnten sie nicht nachweisen, inwiefern der Experte falsch lag.

Der Experte von Mazda bestätigte, dass die Ausfallrate der Wasserpumpe beim Mazda6 weniger als 2 % und beim CX-9 weniger als 3 % beträgt. Der Experte kam außerdem zu dem Schluss, dass die Gesamtausfallrate der Wasserpumpe oder des Motors bei allen Fahrzeugen höchstens 9,54 % betrug.

Der Richter entschied, dass Ausfälle von Mazda-Wasserpumpen „selten“ seien und dass „die überwiegende Mehrheit der Wasserpumpen der Fahrzeuge dieser Klasse nicht vorzeitig ausfällt – d. h. bevor sie 120.000–150.000 Meilen erreichen“.

Am Ende entschied der Richter, dass ein Sachverständiger für die Kläger keine Beweise dafür vorgelegt habe, dass der angebliche Defekt zum Ausfall der Wasserpumpen geführt habe. Auf Anordnung des Richters reichte das Fehlen von Beweisen aus, um die verbleibenden Klassen zu dezertifizieren und alle verbleibenden Ansprüche abzuweisen.

Die Klage gegen die Wasserpumpe von Mazda wurde beim US-Bezirksgericht für den Zentralbezirk von Kalifornien eingereicht: Sonneveldt et al. gegen Mazda Motor of America, Inc., et al.

Die Kläger werden vertreten durch Kiesel Law, Kessler Topaz Meltzer & Check, Robbins Geller Rudman & Dowd, The Miller Law Firm, Keil & Goodson und die Edwards Firm.

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